Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Aus AKFP
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten minderjähriger Personen (Kind/Jugendlicher), die als
- Teilnehmer oder
- Mitarbeiter oder
- Mitglied (zusammengefasst als "Teilnehmer" bezeichnet)
an
- Veranstaltungen oder
- Arbeitseinsätzen oder
- Projektarbeiten oder
- Ausbildungsveranstaltungen (zusammengefasst als "Veranstaltung" bezeichnet)
des VEREINS### teilnehmen.
Hinweis: Alle Aussagen beziehen sich auf Angehörige beider Geschlechter!
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, da Ihr Kind/Jungendlicher noch minderjährig ist, brauchen wir Ihr Einverständnis für seine Teilnahme an Veranstaltungen oder Mitarbeit für Veranstaltungen oder Tätigkeiten, die vom gemeinnützigen, eingetragenen Verein Interessengemeinschaft Brohltal-Schmalspureisenbahn e.V. (IBS) organisiert oder durchgeführt werden. Wir bitten Sie, dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn oder Beginn der Tätigkeit per Fax, Post oder eingescannt per E-Mail an die Geschäftsstelle zu schicken und es zusätzlich Ihrem Kind/Jugendlichen im Original zur Veranstaltung am ersten Veranstaltungstag mitzugeben. Zudem benötigen wir eine Kopie der Personalausweise der Erziehungsberechtigten. Bitte beachten Sie: Wenn uns bei Veranstaltungsbeginn keine Einverständniserklärung vorliegt, müssen wir Ihr Kind auf eigene Kosten wieder nach Hause schicken. Wir bitten um Ihr Verständnis. Für Tätigkeiten bestehen folgende Altersgrenzen: • v • v • v • v • v • v Auch bei Überschreiten einer dieser Altersgrenzen muss die Aufsichtsperson Tätigkeiten, für die eine Altersgrenze besteht, in jedem Einzelfall zustimmen. Hiermit erklären wir unser Einverständnis für unser Kind/Jugendlicher zur Teilnahme an Veranstaltungen der Interessengemeinschaft Brohltal-Schmalspureisenbahn e.V.. Name, Vorname des Kindes/des Jugendlichen: Straße, PLZ, Ort: Geburtsdatum: Das Kind/Jugendlicher hat somit am Tag der Unterzeichnung dieser Einverständniserklärung ein Alter von • bis 14 Jahre JA / NEIN • 14-16 Jahre JA / NEIN • 16-18 Jahre JA / NEIN Diese Einverständniserklärung behält ihre Gültigkeit, auch wenn das Kind/Jugendlicher eine dieser Altersgrenzen überschreitet. Sie erlischt, wenn das Kind/Jugendlicher das 18. Lebensjahr vollendet. Unter diesen Telefonnummern sind die Erziehungsberechtigten im Notfall erreichbar: Bei unserem Kind/Jugendlichen ist folgendes zu beachten (Allergien, Medikamente, chronische Krankheiten): Unser Kind/Jugendlicher ist bei folgender Versicherung krankenversichert: Name und Telefonnummer des Hausarztes: Ernennung einer volljährigen Aufsichtsperson für die Veranstaltung (Wenn hier niemand explizit benannt ist, ist die Aufsichtsperson der jeweilige Leiter der Veranstaltung). Bei der Teilnahme unter 16-jähriger Personen an einer Veranstaltung muss jedoch zwingend eine volljährige Person zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht benannt werden. Wir benennen hiermit folgende Person: Name, Vorname: Straße, PLZ, Ort: Geburtsdatum: E-Mail-Adresse: Mobilnummer:
Wir bitte die Interessengemeinschaft Brohltal-Schmalspureisenbahn e.V., hier eine Aufsichtsperon zu benennen, und uns mitzuteilen.
Erklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten Folgende Bestimmungen erkennen wir mit unserer Unterschrift auf diesem Formular an und haben sie mit unserem Kind besprochen: 1. Wir weisen unser Kind nachdrücklich darauf hin, dass es um 24.00 Uhr am zentralen Übernachtungsort zurück sein muss (JuSchG § 5). Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind (U16) in Begleitung der Aufsichtsperson bis 24.00 Uhr bzw. unser Kind (U18) auch nach 24.00 Uhr an Abendaktivitäten teilnimmt
JA / NEIN
2. Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind in geschlechtlich gemischt belegten Unterkünften schläft. Dabei werden Teilnehmer unter 16 Jahren und Teilnehmer zwischen 16 und 18 Jahren getrennt untergebracht. 3. JA / NEIN
4. Uns ist bekannt, dass Eigentum, Besitz oder Gepäck des Kindes nicht versichert ist. Dies gilt insbesondere auch für mitgebrachte Wertgegenstände wie Mobiltelefone, Laptops, Kameras oder andere technische Geräte. 5. Uns ist bekannt, dass die Leitung für Schäden, die durch eigenwilliges Verhalten unseres Kindes entstanden sind, nicht haftbar ist. Mutwillige Beschädigungen werden von den Erziehungsberechtigten des Schädigers zurückgefordert. 6. Wir haben unser Kind davon in Kenntnis gesetzt, dass die Anordnungen der Leiter zu befolgen sind und uns ist bewusst, dass unser Kind bei wiederholt als negativ bewerten Verhaltens auf eigene Kosten und ohne Begleitung durch eine Aufsichtsperson nach Hause geschickt werden kann. 7. In folgenden Fällen behält sich die Leitung vor, einen Teilnehmer nach Hause zu schicken, wobei die Gesamtkosten von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten getragen werden müssen • Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, • Drogenbesitz oder -konsum, • übermäßiger Alkoholkonsum • bei unter 16-Jährigen Alkoholkonsum (JuSchG § 9), • das Konsumieren von Tabak (JuSchG §10), • sich bewusst entziehen der Aufsichtspflicht der Verantwortlichen, • aktives Mobbing, • Veröffentlichung von Bildern von Veranstaltungen der IBS, insbesondere Bilder von Personen im Internet oder sozialen Medien • Veröffentlichung von herabwürdigen Kommentaren über Veranstaltungen der IBS oder Personen, insbesondere im Internet oder sozialen Medien • Schädigung des Ansehens der IBS in der Öffentlichkeit 8. Im Falle einer schweren Erkrankung oder eines schweren Unfalls sind die Leiter oder Beauftragte der IBS berechtigt, einem ärztlichen Eingriff zuzustimmen, sofern dies durch die untenstehenden Unterschriften aller Erziehungsberechtigten bestätigt wird (Urteil: AZ VI ZB 288/87). Im Falle der Notwendigkeit eines ärztlichen Eingriffs jeglicher Art, erhält die Veranstaltungsleitung die Erlaubnis diesem Eingriff zuzustimmen, sofern ein behandelnder Arzt dies für nötig hält und die Erziehungsberechtigten nicht erreicht werden konnten. Die Veranstaltungsleitung verpflichtet sich, schnellstmöglich alle nötigen Informationen an die Erziehungsberechtigten weiterzugeben.
JA / NEIN
9. Uns ist bekannt, dass Kosten, die für Fahrten zum Arzt oder in ein Krankenhaus entstanden sind, den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt werden können. 10. Wir sind damit einverstanden, dass kleine medizinische Maßnahmen wie beispielsweise das Auflegen von Pflastern oder das Entfernen von Zecken von einem einer Leiter oder einem Ersthelfer durchgeführt werden dürfen. 11. Uns ist bewusst, dass während Veranstaltungen der IBS keine dauerhafte Aufsicht gewährleistet werden kann. 12. Uns ist bewusst, dass Veranstaltungen in Bild- und Tonaufnahmen dokumentiert werden können, und dass diese Bilder oder Tonaufnahmen veröffentlicht werden können. Für diese Fälle wird auf Rechte am eigenen Bild für das Kind oder den Jugendlichen unwiderruflich verzichtet (KunstUrhG §22) 13. Uns ist bekannt, dass die IBS die Angaben, die auf dieser Anmeldung gemacht werden, ganz oder teilweise zum internen Gebrauch auf elektronischen Datenträgern abspeichert. Über das Kind/Jugendlicher wird eine Personalakte in elektronischer oder Papierform angelegt und geführt. Es wird mit Hinweis auf das Datenschutzrecht zugesichert, dass die IBS diese Daten nicht an Dritte weitergeben darf und wird. 14. Das Informationsblatt "Einsatz von Kindern und Jugendlichen bei Museums- und Touristenbahnen haben wir erhalten, den Inhalt zu Kenntnis genommen, und mit unserem Kind/Jugendlichen besprochen.
JA / NEIN
15. Im Falle der Unwirksamkeit einer dieser Regelungen bleiben die anderen Regelungen wirksam. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Der Teilnahme unseres Kindes an der oben genannten Veranstaltung und den in der Erklärung der Erziehungsberechtigten formulierten Teilnahmebedingungen erklären wir hiermit unser Einverständnis, bestätigen die oben aufgeführten Bedingungen, und erklären, diese mit unserem Kind/Jugendlichen besprochen zu haben: Ort, Datum
Unterschrift aller Erziehungsberechtigten
Unterschrift des Beauftragten der IBS (Kenntnisnahme und Zusicherung der Einhaltung der Bedingungen)
Kontaktdaten der IBS:
v v v v v v
Ersteller dieses Dokuments: VDMT, Arbeitskreis Feldbahn-Parkbahn, Marcus Mandelartz
viele Grüße
Marcus Mandelartz
Arbeitskreis Feldbahn Parkbahn AKFP -Marcus Mandelartz- Zur Werksbahn 2 41569 Rommerskirchen
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