Protokoll 3. Treffen (Februar 2010)

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AK Feldbahn, Protokoll des 3. Treffens vom 27. Februar 2010 Veranstaltungsort: Institut der TU Dresden Teilnehmerliste: Ist auf Anfrage erhältlich.


Inhaltsverzeichnis

Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmer

Die Begrüßung erfolgte durch Marian Sommer von der Historischen Feldbahn Dresden.


Die Bau- und Betriebsordnung für Parkeisenbahnen (BOP)

Es berichtet Herr Dr. Henkel.

Er ist Landesbevollmächtigter der Bahnaufsicht in Sachsen und zu seinem Zuständigkeitsbereich gehören auch 6 Parkeisenbahnen einschließlich der Waldeisenbahn Muskau. Er ist seit vielen Jahren Mitglied der Parkeisenbahn Dresden und kennt somit die Betriebsbedingungen von Parkeisenbahnen und Museumsfeldbahnen sehr gut. Herr Dr. Henkel bereist alle Parkeisenbahnen in seinen Zuständigkeitsbereich im Frühling vor der Betriebsaufnahme.

Er führt aus, dass die Bau- und Betriebsordnung für Parkeisenbahnen aus seiner Sicht zwei große Vorteile hat. Die BOP enthält Technische Regeln für die Spurweite von 381 und 600 mm und regelt die Möglichkeit, dass Kinder unter Aufsicht im Bahnbetrieb eingesetzt werden können. Im Einigungsvertrag der Bundesrepublik Deutschland wurde die Bau- und Betriebsordnung für Parkeisenbahnen als Regelwerk festgeschrieben. Nur im Land Sachsen verweist das Landeseisenbahngesetz auf die BOP und ist somit rechtsgültig.

Die BOP wurde im Jahre 1979 als technischer Standard mit Ausblick auf neue Bahnen und neue Techniken geschaffen. Somit fällt es teilweise schwer, die technischen Regeln auf historische Fahrzeuge anzuwenden.

Herr Dr. Henkel empfiehlt eine enge Zusammenarbeit mit den Fachbehörden. In Sachsen werden im sächsischen Landeseisenbahngesetz auch die Bedingungen für Vergnügungsbahnen geregelt. Für die Abgrenzung zwischen Vergnügungsbahn und Parkeisenbahn gibt es keine Regelungen. Aus seiner Sicht ist die BOP nicht auf abgeschlossene private Gelände anzuwenden. Zum Beispiel Werners Gartenbahn in Löbau oder auch das Gelände der Historischen Feldbahn Dresden auf der Herrenleite. Erst wenn die HFD die Strecke nach Lohmen in Betrieb nehmen würde, wäre die BOP anzuwenden.

Jede Museumsfeldbahn oder Parkeisenbahn muss individuell einzeln bewertet werden. Es gibt keine Ausnahmen, sondern nur Regelungen im Einzelfall.


Gesundheitsuntersuchung

Für Kinder sollte in jedem Fall eine schriftliche Erklärung der Eltern vorliegen, dass die Eltern mit einer Tätigkeit bei der Feldbahn/Parkbahn einverstanden sind und keine gesundheitlichen Bedenken haben.


Notfallmanagement

Herr Dr. Henkel empfiehlt die Aufstellung eines Notfallplanes (siehe hierzu BOP Anweisung Nr. 22).

In einer Betriebsanweisung sollen nicht alle Details festgeschrieben werden. Dazu sollte zusätzlich eine Dienstordnung aufgestellt werden.

Herr Dr. Henkel hat für die Privatfeldbahn von Herrn Küppers Rahmenbedingungen erstellt, die ggf. als Vorlage für andere Privatfeldbahnen herangezogen werden können.


Fragenliste von Phillip Mützel

Als Vorbereitung zum Treffen wurden von Philipp Mützel (BPE) einige Fragen schriftlich (werden hier noch eingefügt) formuliert, die Herr Dr. Henkel teilweise wie folgt beantwortete:

  • Es ist nicht geplant, die BOP durch eine Neuregelung abzulösen. Zu anderen Ländern bestehen dazu nur geringe Kontakte.
  • Es gibt zurzeit keine europarechtliche Zwänge, die BOP zu ändern.
  • Es bestehen keine Bedenken gegen die Fortgeltung der BOP. Ideologische Begriffe werden vernachlässigt.
  • Nach § 3 Abs. 4 BOP müssen die Benutzungsbedingungen der Parkeisenbahnen im Einvernehmen mit den Behörden gestaltet werden. Im Freistaat Sachsen erfolgt dies in der Regel mit Herrn Dr. Henkel.
  • Die Fahrpläne und die Festlegung der Fahrpreise ist Sache der Betreiber. Neben dem kundendienstlichen Aspekt eines Fahrplans ist aber die Bedeutung eines Fahrplans für die sichere Durchführung des Bahnbetriebs zu beachten.
  • Die BOP wird im Freistaat Sachsen auch auf andere Schienenbahnen als auf die Parkeisenbahnen (z.B. Waldeisenbahn Muskau) angewendet, da die BOP im Freistaat Sachsen ein festgeschriebenes Regelwerk ist.
  • Auch in anderen neuen Bundesländern wird die BOP für andere Schienebahnen angewandt (z.B. Lichtenhainer Waldbahn in Thüringen).
  • Für die Neuzulassung von Bahnen wird die BOP auch als Grundlage herangezogen und in Einzelfallbetrachtungen werden die Betriebsbedingungen festgelegt.
  • Das sächsische Landeseisenbahngesetz kennt den Begriff "Vergnügungsbahnen" und definiert ihn in § 1 Abs. 2 als "Schienenbahnen besonderer Bauart mit ortsfesten Gleisanlagen, die Personen ausschließlich zu deren Vergnügen auf öffentlich zugänglichen Straßen, Plätzen oder Grundstücken befördern." In Sachsen werden bisher keine Schienenbahnen als Vergnügungsbahnen betrieben.
  • Werners Gartenbahn in Löbau befindet sich auf einem privaten eingezäunten Gelände und somit außerhalb des Zuständigkeitsbereiches de Landesbahnaufsicht.
  • Parkeisenbahnen bzw. nach BOP betriebene Bahnen sind nicht-öffentliche Bahnen. Es besteht kein Recht auf Nutzung durch Dritte, was jeodch Bedingung dafür ist, als „öffentlich“ zu gelten.!
  • Für die Leitung des Bahnbetriebes ist ein Geschäftsführer oder der Vorstand verantwortlich.
  • Es ist denkbar, dass mehrere Bahnen länderübergreifend (etwa die Parkeisenbahn Dresden und die Parkeisenbahn Chemnitz) einen gemeinsamen Betriebsleiter bestellen.
  • Der Betriebsleiter sollte über eine Ausbildung oder eine Hoch- oder Fachschulqualifikation einer eisenbahntypischen Fachrichtung verfügen. Für die Qualifikation werden inzwischen auch Lehrgänge für Anschlussbahnen angeboten.
  • Während des Fahrbetriebs ist ein Betriebsleiter (oder dessen Vertreter) auf der Anlage nicht zwingend gefordert. Er muss jedoch in Bereitschaft sein und muss kurzfristig bei Bedarf vor Ort sein.
  • Als "Standardprobleme" bei den Parkeisenbahnen wird genügend Zugpersonal genannt.
  • Die Aufsichtspraxis hinsichtlich von Park- und Feldeisenbahnen in Sachsen wird im Rahmen der jährlichen Inspektion vor Saisonbeginn durchgeführt. In der Regel läuft die Zusammenarbeit mit den Betreibern sehr gut.

Organisatorischer Teil

Die überarbeitete Satzung und das Protokoll der Mitgliederversammlung des 2. Treffens in Aachen wurde verteilt. Es gab keine Anmerkungen/Einwände.


Infoverteilung

Ernst Heumann bietet den Infoverteiler der Berliner Parkeisenbahn an. Er bittet darum, dass Interessierte (Abgrenzung) ihre E-Mail-Adressen an info@parkeisenbahn.de schicken. Rainer Dominik von der HFD wird sich um geschützte Seiten mit Passwort kümmern.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur Kenntnisnahme liegen die AGB der Berliner Parkeisenbahn vor. Philipp Mützel wird einen Standard der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellen. Diese Muster-AGB können die Organisationen für ihre Bahnen entsprechend anpassen.


Handbuch Feldbahn Parkbahn

In einem Handbuch sollen die Grundsätze einer Museumsfeldbahn beschrieben werden. Dieses Handbuch könnte zukünftig ggf. auch als Musterlösung einer Verfahrensanweisung und Prüfanweisung als Stand der Technik anerkannt werden.

  • 1. Grundsätze
  • 2. Musterlösungen
  • 3. Technische Standards/Anforderungen


Die Aufgaben zur Erstellung des Handbuches wurden wie folgt verteilt:

1. Genehmigungen Ernst Heumann, Jörg Winterling, Udo Przygoda, Frankfurt

2. Betrieb Ernst Heumann, Jörg Winterling, Udo Przygoda, Frankfurt

3. Infrastruktur Ernst Heumann, Jörg Winterling, Udo Przygoda, Frankfurt

4. Fahrzeuge HFD Dresden

5. Signale, Nachrichtentechnik Marcus Mandelartz Oekoven

6. Mitarbeiter (Aus- und Weiterbildung) Jürgen Zick, Kassel

7. Werkstatt Marcus Mandelartz Oekoven

Als Grundlage und für die Struktur des Handbuches soll die BOP herangezogen werden. Somit kann die Einheitlichkeit gewahrt werden.

In allen Punkten ist die ständige Überwachung aufzunehmen!


Nächstes Treffen

Jürgen Zick bietet für das 4. Treffen am 13.11.2010 die Räumlichkeiten den UNI Kassel an. Als Rahmenprogramm kann der Hessencourier in Kassel oder die Eichenberger Waldbahn besichtigt werden.


Protokollführer: Udo Przygoda, Frankfurter Feldbahnmuseum e. V.



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