TRFP (Technische Regel Feldbahn Parkbahn)

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Inhaltsverzeichnis

TEIL 1: Allgemeines, rechtliche Grundlagen

Vorbemerkung

Diese Technische Regel gibt den Stand der Technik für den Bau und Betrieb von Feld- und Parkbahnen wieder. Sie wird vom Fachausschuss TRFP des Arbeitskreises Feldbahn ermittelt, und auf der Internetseite www.ak-feldbahn.de veröffentlicht. Sicherheitsvermutung Die technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung. Bei vollständiger Anwendung der Regeln kann die Betriebssicherheit des bahntechnischen und bahnbetrieblichen Teils der Feld- oder Parkbahn vermutet werden. Die Nichtnotwendigkeit der Anwendung einer einzelnen Regel ist vom Betreiber nachzuweisen.

Geltungs- und Anwendungsbereich

Diese Technische Regel gilt für alle Feld- und Parkbahnen, die durch eine staatliche Stelle zur Anwendung verpflichtet wurden, oder die diese Regel in freiwilliger Selbstverpflichtung bei sich eingeführt haben und anwenden. Die TRFP ist anwendbar für den Bau der Infrastruktur und den Betrieb von Feld- und Parkbahnen oder personenbefördernde Gartenbahnen die eisenbahnähnlich betrieben werden, sowie für den Betrieb der zugehörigen Fahrzeuge. Sie ist noch nicht anwendbar für den Bau von Fahrzeugen. Die TRFP ist auch anwendbar bei Bergbahnen oder sonstige Bahnen besonderer Bauart. Da die TRFP hier nicht alle Gefährdungen erfasst, entfaltet sie allein für diese Bahnen keine Sicherheitsvermutung. Die TRFP ist nicht anwendbar bei Achterbahnen und Bahnen mit automatischer Steuerung und ähnlichen Fahrgeschäften. Adressat Die AKFP richtet sich an die Betreiber von Feld- und Parkbahnen, sowie an Personen, die mit Genehmigungen, Abnahmen und Prüfungen betraut sind.

Grundforderungen

Betreiberverantwortung

Übergeordnetes Recht

  • AEG
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • BOP
  • Bauordnung
  • Gewerbeordnung
  • ####


Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • Bauamt
  • LEA
  • Stafa
  • ####
#### Zuständigkeiten (nach Bundesländern) erfassen, und in der Betriebsbeschreibung dokumentieren.


Genehmigungsverfahren


Status von Feld- und Parkbahnen

  • Feld- und Parkbahnen sind Betriebe zur Beförderung von Personen und Gütern. Transportvolumen und Transportentfernung, Streckenlänge und Fahrgeschwindigkeiten sind dabei in der Regel geringer als bei Eisenbahnen. Die Spurweite, die Größe, Leistungsfähigkeit und technische Ausrüstung der Anlagen und der Fahrzeuge sind diesen geringeren Anforderungen angepasst.
  • Feld- und Parkbahnen können Feld- und Parkbahnanlagen betreiben (Infrastrukturbetreiber), oder den Feld- oder Parkbahnbetrieb durchführen (Bahnbetreiber####), oder Fahrzeuge für den Betrieb auf Feld- oder Parkbahnen bereitstellen (Fahrzeughalter).
  • Infrastrukturbetreiber, Bahnbetreiber und Fahrzeughalter können eigenständige Unternehmen sein.
  • Infrastrukturbetreiber können den Bahnbetrieb und das Halten von Fahrzeugen auch als ein Unternehmen durchführen (integrierte Betriebe).
  • Eine Feld- oder Parkbahn erbringt Verkehrsleistungen, wenn sie ein Verkehrsbedürfnis erfüllt. Ein Feld- oder Parkbahn kann durch behördliche Anordnung (Verwaltungsakt) öffentliches Verkehrsmittel werden.
  • Infrastrukturbetreiber können die Nutzung ihrer Bahnanlage durch fremde Bahnbetreiber zulassen. Dies geschieht durch die Veröffentlichung von Infrastruktur-Nutzungsbedingungen.

Aufbau der TRFP und des internen Regelwerks einer Feld- oder Parkbahn

Aufbau der TRFP

TRFP

Die TRFP enthält Regeln für die Betriebssicherheit, der Einheitlichkeit [E] und der Konformität mit Eisenbahnen [B].

Erläuterungen zur TRFP

Erläuterungen zur TRFP sind im laufenden Text der TRFP enthalten. Sie sind umrahmt, und kursiv gedruckt.

Beispiel für eine Erläuterung

Anhänge zur TRFP

Die Anhänge enthalten Formblätter, Arbeitsanweisungen, Betriebsanleitungen oder weitere Fachinformationen zur TRFP.

Leitlinien und Musterlösungen

Bei den Leitlinien handelt es sich Stellungnahmen des Fachausschusses TRFP zu eingesandten Fragen, zu aktuellen Entwicklungen und Ereignissen und zu Unfällen.
Musterlösungen enhalten Beispiele zur Umsetzung der TRFP. Musterlösungen beschreiben technische oder betriebliche Standards im Sinne einer Norm, oder geben Gestaltungsempfehlungen. In den Musterlösungen sind Beispiele für Infrastruktur- Betriebs- und Fahrzeugbeschreibungen und Betriebsordnungen enthalten.

Internes Regelwerk

Infrastrukturbeschreibung

Die Infrastrukturbeschreibung wird vom Infrastrukturbetreiber erstellt. Die Angaben, die in der Infrastrukturbeschreibung enthalten sein müssen, sind im Anhang "Angaben zur Infrastrukturbeschreibung" enthalten. Die Infrastrukturbeschreibung richtet sich an die Bahnbetreiber und die Fahrzeughalter und Personen, die mit Genehmigungen, Abnahmen und Prüfungen betraut sind.

Fahrzeugbeschreibung

Die Fahrzeugbeschreibung wird vom Betreiber erstellt. Die Angaben, die in der Fahrzeugbeschreibung enthalten sein müssen, sind im Anhang "Angaben zur Fahrzeugbeschreibung" enthalten. Die Fahrzeugbeschreibung richtet sich an die Infrastrukturbetreiber, die Bahnbetreiber, die Mitarbeiter im Bahnbetrieb und an Personen, die mit Genehmigungen, Abnahmen und Prüfungen betraut sind.

Betriebsbeschreibung

Die Betriebsbeschreibung wird vom Bahnbetreiber erstellt. Die Angaben, die in der Betriebsbeschreibung enthalten sein müssen, sind im Anhang "Angaben zur Betriebsbeschreibung" enthalten. Die Betriebsbeschreibung richtet sich an die Mitarbeiter im Bahnbetrieb und an Personen, die mit Genehmigungen, Abnahmen und Prüfungen betraut sind. Die Betriebsbeschreibung soll auch die Organisationsstruktur des Unternehmens erläutern.

Betriebsordnung (BOP: Dienstordnung)

Eine Betriebsordnung ist eine von jeder Feld- oder Parkbahn zu erstellende Anweisung. Diese wird vom Betreiber der Feld- oder Parkbahn auf Grundlage der TRFP für seine Bahn erstellt. Die Betriebsordnung richtet sich an die Mitarbeiter im Bahnbetrieb und an Personen, die mit Genehmigungen, Abnahmen und Prüfungen betraut sind.

Verhältnis BOP TRFP

Die TRFP orientiert sich in ihrem Aufbau im Teil 2 am Aufbau der BOP (Bau- und Betriebsordnung für Pionierbahnen, letzte Fassung vom 15.02.1979). Durch die Anwendung der TRFP werden die sicherheitsrelevanten Regeln der BOP erfüllt. Unterschiede zwischen einzelnen Regeln der BOP und TRFP sind im Anhang zur TRFP aufgezählt.

mitgeltendes Regelwerk

  • TRBS
  • #####


TEIL 2: Schutzziele und Gefährdungen

Schutzziele

Die Anwendung der TRFP soll Leben und Gesundheit folgender Personengruppen schützen:

  • Mitarbeiter
  • jugendliche Mitarbeiter
  • Fahrgäste / Kunden
  • Bewohner in der Nachbarschaft
  • unbeteiligte Dritte

Die Anwendung der TRFP soll die Umwelt vor negativen Einflüssen durch den Betrieb von Feld- oder Parkbahnen schützen. Luft Boden Gewässer Lärm weitere Ziele: Einheitlichkeit [E] Die TRFP soll helfen, einheitliche Lösungen für die technische Gestaltung von Anlagen und Fahrzeugen sowie die Regeln für das Durchführung von Fahrzeugbewegungen und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten zu schaffen. Eine möglichst weitgehende Einheitlichkeit unter den verschiedenen Feld- und Parkbahnen erleichtet den Austausch von Mitarbeitern und Fahrzeugen. TRFP-Regeln, die nur der Einheitlichkeit dienen, sind mit [E] gekennzeichnet. weitere Ziele: Konformität mit Eisenbahnen [B] Feld- und Parkbahnen, die über die Aufgabe als Beförderungsmittel hinaus auch als Einrichtung der Berufsvorbereitung und Berufsbildung tätig sind, sollen die für öffentliche Eisenbahnen geltenden Gesetze, Verordnungen und Regeln auch für den Betrieb der Feld- oder Parkbahn anwenden. Die AKFP steht nicht im Widerspruch zu diesen Regeln. TRFP-Regeln, die nur der Einheitlichkeit dienen, sind mit [B] gekennzeichnet. Liste der Gefährdungen im Feld- und Parkbahnbetrieb • Zusammenstoß von F-Fahrzeugen (frontal) • Zusammenstoß von F-Fahrzeugen (auffahren) • Zusammenstoß von F-Fahrzeugen (Flankenfahrt) (Zug-Zug/Zug-Rf/Rf-Rf) • Auffahren von F-Fahrzeugen auf feste Hindernisse (Gleisende) • Aufprall von F-Fahrzeugen auf bewegliche Hindernisse (Pkw im Gleis) • Abrollen abgestellter Fahrzeuge • Zusammenprall von F-Fahrzeugen mit Straßenfahrzeugen am Bahnübergang (Bü) • Entgleisen von F-Fahrzeugen aufgrund von Gleismängeln • Entgleisen von F-Fahrzeugen aufgrund von Fahrzeugmängeln • Entgleisen von F-Fahrzeugen wegen hoher Geschwindigkeit • Überfahren von Personen beim Rangieren • Überfahren von Personen in Arbeitsstätten oder -stellen • Überfahren von Personen bei Fahrt auf der Strecke • Einquetschen von Personen zwischen F-Fahrzeugen und festen Gegenständen • Einquetschen von Personen zwischen F-Fahrzeugen, Handverletzungen beim Kuppeln / Einquetschen von Personen beim Kuppeln (Oberkörper, Kopf) • Zugtrennung bei Fahrt auf der Strecke • Überschreiten der Grenzgeschwindigkeit in Gefällstrecken • lokale Gefahren für die Umwelt (Wasser, Boden, Luft, Lärm, Wald, Natur, • externer Brand mit Gefährdung des F-Bahnbetrieb • Gefährdung durch Wind • Gefährdung durch Erdbeben • Gefährdung durch unbefugten Eingriff (Sabotage) • Gefährdung durch Folgen unzureichender Hilfeleistung bei Unfällen TEIL 3: Anforderungen an Infrastruktur / Bahnanlagen Bau von Anlagen Bau im Bereich von Anlagen Kreuzungen mit Straßen, Wege und Versorgungsleitungen Näherungen von Straßen und Wegen Kreuzungen mit anderen Bahnen Abnahme der Anlagen Betriebsaufnahme Prüfung der Anlagen Instandhaltung der Anlagen Unterbau Randwege, Rangiererwege Oberbau Spurweite Spurführung Querneigung Längsneigung Neigungswechsel Gleisbögen Überhöhung Gleisenden Lichtraum Gleisabstände Grenzzeichen Brücken Streckenkilometrierung Neigungszeiger Einfriedungen Bahnsteige Arbeitsgruben Signale Sicherungsanlagen Fernmeldeanlagen Maschinentechnische Anlagen Elektrotechnische Anlagen Werkstätten Läger Unterlagen

TEIL 4: Anforderungen an Fahrzeuge Beschaffenheit der Fahrzeuge Einteilung der Fahrzeuge Bau von Fahrzeugen Abnahme der Fahrzeuge Prüfung der Fahrzeuge Instandhaltung der Fahrzeuge seitliche und obere Begrenzung der Fahrzeuge Begrenzung der Fahrzeuge an den Stirnseiten Radsatzlast Metergewicht Radsatzstand Bogenlauf Radsätze Verteilung der Radlasten Entgleisungssicherheit Federung Zug- und Stoßeinrichtung Notkupplung Bremsen Notbremse, Notmelder Druckbehälter, Dampfkessel Anschriften Ausrüstung der Fahrzeuge Ausrüstung der Triebfahrzeuge Ausrüstung der Personenwagen Unterlagen TEIL 5: Fahrzeugbewegungen durchführen / Bahnbetrieb Gültigkeit für Regeln der DB-AG und des VDV für Bahnen, die auch in der Berufsvorbereitung und Berufsbildung tätig sind. Einführung von Betriebsregeln Leitung, Organisation, Durchführung und Überwachung des Bahnbetriebs Fahreinheiten bilden Fahrzeugbewegungen durchführen Fahrzeugbewegungen zulassen Bremsen Geschwindigkeit


TEIL 5: Mitarbeiter Mitarbeiter mit Leitungs- und Organisationsaufgaben Prüfer Mitarbeiter im Bereich Bau- und Unterhaltung der Bahnanlagen Mitarbeiter im Bereich Unterhaltung der Fahrzeuge Mitarbeiter im Bahnbetrieb Mitarbeiter, die nicht mit bahntechnischen oder -betrieblichen Aufgaben betraut sind Mindestalter Persönliche Eignung Fachliche Eignung Prüfungen Befähigungsnachweise Beauftragung Regelmäßige Fortbildung

TEIL 6: Notfallmanagement Unfallhilfe vorbereiten Unfallhilfe leisten Unfälle und gefährliche Ereignisse untersuchen Infrastruktur und Fahrzeuge nach Unfällen prüfen

ANHANG 1: Definitionen Modalverben modale Hilfsverben Umschreibungen Verbindlichkeitsgrad

muss, müssen ist (sind) zu… Gebot hat (haben) zu … darf (dürfen) nur ... darf nicht, dürfen nicht ist (sind)… nicht zugelassen Verbot ist (sind) … nicht zulässig ist (sind) ... verboten ist (sind) ... nicht erlaubt soll, sollen ist (sind) grundsätzlich zu … Regel (Grundsatz) ist (sind) in der Regel (i.d.R.) zu

soll nicht, sollen nicht ist (sind) grundsätzlich nicht zu … ist (sind) in der Regel (i.d.R.) nicht zu … darf, dürfen ist (sind) … zugelassen / erlaubt Erlaubnis ist (sind) … zulässig

muss nicht, müssen nicht braucht nicht … zu … sollte, sollten ist (sind) … nach Möglichkeit zu … Empfehlung ist (sind) im allgemeinen (i.allg.) zu …

sollte nicht, sollten nicht ist (sind) … nach Möglichkeit nicht zu … ist (sind) i. allg. nicht zu … kann, können es ist möglich, dass … unverbindliche Festlegung lässt (lassen) sich …

kann nicht, können nicht es ist noch möglich, dass … lässt (lassen) sich nicht ..


Fahrzeugbewegungen Definitionen Feldbahn Parkbahn Betreiber Betriebe Infrastruktur Betrieb Infrastruktur Verkehr Fahrzeuge Mitarbeiter jugendlicher Mitarbeiter anerkannte Regeln der Technik Stand der Technik


ANHANG 2: Gefährdungsanalyse




ANHANG 3: irgendwas












ANHANG 4: Revisionsstand, Herausgeber, Autoren Die TRFP wird vom Ausschuss für Sicherheit im Bahnbau- und Betrieb des Arbeitskreises Feldbahn Parkbahn erarbeitet. Fachautor ist Marcus Mandelartz Der Ausschuss setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: ... ... ... ...

Persönliche Werkzeuge