TRFP ANHANG 1: Definitionen
Aus AKFP
Inhaltsverzeichnis |
Abkürzungen
Feldbahn
Parkbahn
Fahrzeugbewegungen
- Fahrt: Oberbegriff für Fahrzeugbewegungen
- Zugfahrt: Fahrzeugbewegung, bei der auch örtliche Mitarbeiter Sicherungsaufgaben wahrnehmen
- Rangierfahrt: Fahrzeugbewegung, bei der die Mitarbeiter auf der Fahreinheit Sicherungsaufgaben wahrnemen
Betreiber
Infrastruktur Betrieb
Infrastruktur Verkehr (Serviceeinrichtung)
Fahrzeuge
- Triebfahrzeug
- Lokomotive
- Triebwagen
- Wagen
- Personenwagen
- Güterwagen
Fahrzeuggruppe
- Fahreinheit
- Zug
- Rangierabteilung
- Wagenzug
- Wagengruppe
Mitarbeiter
jugendlicher Mitarbeiter
Anerkannte Regeln der Technik
Technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird. Ein normatives Dokument zu einem technischen Gegenstand wird zum Zeitpunkt seiner Annahme als der Ausdruck einer anerkannten Regel der Technik anzusehen sein, wenn es in Zusammenarbeit der betroffenen Interessen durch Umfrage- und Konsensverfahren erzielt wurde. (EN45020)
Stand der Technik
Der Stand der Technik ist ein entwickeltes Stadium der technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, soweit Produkte, Prozesse und Dienstleistungen betroffen sind, basierend auf entsprechenden gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung“
Betriebsanweisung
Die Betriebsanweisung ein Dokument, welches ausschließlich auf Gefahren hinweisen soll.
Betriebsanweisungen müssen in Deutschland für Gefahrstoffe und für Maschinen und andere technische Anlagen erstellt werden.
Folgenden Inhalt sollen Betriebsanweisungen enthalten:
- Anwendungsbereich
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten bei Störungen
- Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
- Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen)
- Folgen der Nichtbeachtung
Betriebsanleitung
Betriebsanleitung (auch Bedienungsanleitung) ist eine vom Hersteller mitgelieferte schriftliche Anleitung zur richtigen Verwendung und Behandlung eines Gerätes oder eines Gegenstandes.
Dienstordnung
Regelwerk (örtliche Richtlinien) einer Bahn, die nach den Regeln der BOP organisiert ist.
Betriebsbeschreibung
Anlage zu einem Bauantrag eines Gewerbebetriebs, in dem Nutzung der Anlage oder des Gebäudes vom Antragsteller beschrieben wird.
Modale Hilfsverben
Textliche Gestaltungsform eines Regelwerks, durch die eine bestimme Person (Aufgabenträger) zu bestimmtem Verhalten verpflichtet wird.
z.B.: Als Lokführer müssen sie während der Fahrt die Strecke beobachten. Als Mitarbeiter im Bahnbetrieb dürfen sie keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen.
Navigation
- TRFP TEIL 1: Allgemeines, rechtliche Grundlagen
- TRFP TEIL 2: Schutzziele und Gefährdungen
- TRFP TEIL 3: Anforderungen an Infrastruktur / Bahnanlagen
- TRFP TEIL 4: Anforderungen an Fahrzeuge
- TRFP TEIL 5: Fahrzeugbewegungen durchführen / Bahnbetrieb
- TRFP TEIL 6: Mitarbeiter
- TRFP TEIL 7: Notfallmanagement
- TRFP ANHANG 2: Gefährdungsanalyse
- TRFP ANHANG 3: Unterschiede TRFP - BOP
- TRFP ANHANG 4: Revisionsstand, Herausgeber, Autoren
Revisionsstand
Dies ist keine endgültige Fassung der TRFP!
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Die aktuelle, gültige Version findet man hier:
http://www.ak-feldbahn.de/TRFP/TRFP_2013-11-16_V0.pdf