TRFP TEIL 5: Fahrzeugbewegungen durchführen / Bahnbetrieb
Aus AKFP
Gültigkeit für Regeln der DB-AG und des VDV für Bahnen, die auch in der Berufsvorbereitung und Berufsbildung tätig sind.
Einführung von Betriebsregeln
Leitung, Organisation, Durchführung und Überwachung des Bahnbetriebs
Fahreinheiten bilden
Fahrzeugbewegungen zulassen
Fahrzeugbewegungen durchführen
Bremsen
Geschwindigkeit
Navigation
- TRFP TEIL 1: Allgemeines, rechtliche Grundlagen
- TRFP TEIL 2: Schutzziele und Gefährdungen
- TRFP TEIL 3: Anforderungen an Infrastruktur / Bahnanlagen
- TRFP TEIL 4: Anforderungen an Fahrzeuge
- TRFP TEIL 6: Mitarbeiter
- TRFP TEIL 7: Notfallmanagement
- TRFP ANHANG 1: Definitionen
- TRFP ANHANG 2: Gefährdungsanalyse
- TRFP ANHANG 3: Unterschiede TRFP - BOP
- TRFP ANHANG 4: Revisionsstand, Herausgeber, Autoren
Revisionsstand
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