TRFP TEIL 2: Schutzziele und Gefährdungen
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TEIL 2: Schutzziele und Gefährdungen
Schutzziele
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Die Anwendung der TRFP soll Leben und Gesundheit folgender Personengruppen schützen:
- Mitarbeiter
- jugendliche Mitarbeiter
- Fahrgäste / Kunden
- Bewohner in der Nachbarschaft
- unbeteiligte Dritte
Die Anwendung der TRFP soll die Umwelt vor negativen Einflüssen durch den Betrieb von Feld- oder Parkbahnen schützen.
- Luft
- Boden
- Gewässer
- Lärm
weitere Ziele
Einheitlichkeit [E]
Die TRFP soll helfen, einheitliche Lösungen für die technische Gestaltung von Anlagen und Fahrzeugen sowie die Regeln für das Durchführung von Fahrzeugbewegungen und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten zu schaffen. Eine möglichst weitgehende Einheitlichkeit unter den verschiedenen Feld- und Parkbahnen erleichtet den Austausch von Mitarbeitern und Fahrzeugen. TRFP-Regeln, die nur der Einheitlichkeit dienen, sind mit [E] gekennzeichnet.
Konformität mit Eisenbahnen [B]
Feld- und Parkbahnen, die über die Aufgabe als Beförderungsmittel hinaus auch als Einrichtung der Berufsvorbereitung und Berufsbildung tätig sind, sollen die für öffentliche Eisenbahnen geltenden Gesetze, Verordnungen und Regeln auch für den Betrieb der Feld- oder Parkbahn anwenden. Die AKFP steht nicht im Widerspruch zu diesen Regeln. TRFP-Regeln, die nur der Einheitlichkeit dienen, sind mit [B] gekennzeichnet.
Liste der Gefährdungen im Feld- und Parkbahnbetrieb
Navigation
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- TRFP TEIL 3: Anforderungen an Infrastruktur / Bahnanlagen
- TRFP TEIL 4: Anforderungen an Fahrzeuge
- TRFP TEIL 5: Fahrzeugbewegungen durchführen / Bahnbetrieb
- TRFP TEIL 6: Mitarbeiter
- TRFP TEIL 7: Notfallmanagement
- TRFP ANHANG 1: Definitionen
- TRFP ANHANG 2: Gefährdungsanalyse
- TRFP ANHANG 3: Unterschiede TRFP - BOP
- TRFP ANHANG 4: Revisionsstand, Herausgeber, Autoren
Revisionsstand
Dies ist keine endgültige Fassung der TRFP!
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