TRFP (Technische Regel Feldbahn Parkbahn)

Aus AKFP

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(Genehmigungsverfahren)
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= TEIL 1: Allgemeines, rechtliche Grundlagen =
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*[[TRFP TEIL 1: Allgemeines, rechtliche Grundlagen]]
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*[[TRFP TEIL 2: Schutzziele und Gefährdungen]]
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*[[TRFP TEIL 3: Anforderungen an Infrastruktur / Bahnanlagen]]
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*[[TRFP TEIL 4: Anforderungen an Fahrzeuge]]
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*[[TRFP TEIL 5: Fahrzeugbewegungen durchführen / Bahnbetrieb]]
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*[[TRFP TEIL 6: Mitarbeiter]]
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*[[TRFP TEIL 7: Notfallmanagement]]
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*[[TRFP ANHANG 1: Definitionen]]
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*[[TRFP ANHANG 2: Gefährdungsanalyse]]
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*[[TRFP ANHANG 3: Unterschiede TRFP - BOP]]
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*[[TRFP ANHANG 4: Revisionsstand, Herausgeber, Autoren]]
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== Vorbemerkung ==
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= Revisionsstand =
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'''Dies ist keine endgültige Fassung der TRFP!'''<br>
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Diese Technische Regel gibt den Stand der Technik für den Bau und Betrieb von Feld- und Parkbahnen wieder. Sie wird vom Fachausschuss TRFP des Arbeitskreises Feldbahn ermittelt, und auf der Internetseite www.ak-feldbahn.de veröffentlicht.
+
Diese Seiten dient der laufenden Bearbeitung und Diskussion.<br>
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Sicherheitsvermutung
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Die jeweilige Version entspricht der Versionshistorie dieses Wiki-Systems, welches man über den Reiter "versionen/autoren" oben auf jeder Seite aufrufen kann.<br><br>
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Die technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung. Bei vollständiger Anwendung der Regeln kann die Betriebssicherheit des bahntechnischen und bahnbetrieblichen Teils der Feld- oder Parkbahn vermutet werden. Die Nichtnotwendigkeit der Anwendung einer einzelnen Regel ist vom Betreiber nachzuweisen.
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Die aktuelle Version findet man hier:
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[http://www.ak-feldbahn.de/INFO/AKFP_TRFP_V1.pdf http://www.ak-feldbahn.de/INFO/AKFP_TRFP_V4_2022-08-20.pdf]
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== Geltungs- und Anwendungsbereich ==
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Diese Technische Regel gilt für alle Feld- und Parkbahnen, die durch eine staatliche Stelle zur Anwendung verpflichtet wurden, oder die diese Regel in freiwilliger Selbstverpflichtung bei sich eingeführt haben und anwenden.
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Die TRFP ist anwendbar für den Bau der Infrastruktur und den Betrieb von Feld- und Parkbahnen oder personenbefördernde Gartenbahnen die eisenbahnähnlich betrieben werden, sowie für den Betrieb der zugehörigen Fahrzeuge. Sie ist noch nicht anwendbar für den Bau von Fahrzeugen.
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Die TRFP ist auch anwendbar bei Bergbahnen oder sonstige Bahnen besonderer Bauart. Da die TRFP hier nicht alle Gefährdungen erfasst, entfaltet sie allein für diese Bahnen keine Sicherheitsvermutung.
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Die TRFP ist nicht anwendbar bei Achterbahnen und Bahnen mit automatischer Steuerung und ähnlichen Fahrgeschäften.
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Adressat
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Die AKFP richtet sich an die Betreiber von Feld- und Parkbahnen, sowie an Personen, die mit Genehmigungen, Abnahmen und Prüfungen betraut sind.
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== Grundforderungen ==
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####
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== Betreiberverantwortung ==
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####
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== Übergeordnetes Recht ==
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* AEG
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* Betriebssicherheitsverordnung
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* BOP
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* Bauordnung
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* Gewerbeordnung
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* ####
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== Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden ==
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* Bauamt
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* LEA
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* Stafa
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* ####
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#### Zuständigkeiten (nach Bundesländern) erfassen, und in der Betriebsbeschreibung dokumentieren.
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== Genehmigungsverfahren ==
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*####
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== Status von Feld- und Parkbahnen ==
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* Feld- und Parkbahnen sind Betriebe zur Beförderung von Personen und Gütern. Transportvolumen und Transportentfernung, Streckenlänge und Fahrgeschwindigkeiten sind dabei in der Regel geringer als bei Eisenbahnen. Die Spurweite, die Größe, Leistungsfähigkeit und technische Ausrüstung der Anlagen und der Fahrzeuge sind diesen geringeren Anforderungen angepasst.
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* Feld- und Parkbahnen können Feld- und Parkbahnanlagen betreiben (Infrastrukturbetreiber), oder den Feld- oder Parkbahnbetrieb durchführen (Bahnbetreiber####), oder Fahrzeuge für den Betrieb auf Feld- oder Parkbahnen bereitstellen (Fahrzeughalter).
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* Infrastrukturbetreiber, Bahnbetreiber und Fahrzeughalter können eigenständige Unternehmen sein.
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* Infrastrukturbetreiber können den Bahnbetrieb und das Halten von Fahrzeugen auch als ein Unternehmen durchführen (integrierte Betriebe).
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* Eine Feld- oder Parkbahn erbringt Verkehrsleistungen, wenn sie ein Verkehrsbedürfnis erfüllt. Ein Feld- oder Parkbahn kann durch behördliche Anordnung (Verwaltungsakt) öffentliches Verkehrsmittel werden.
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* Infrastrukturbetreiber können die Nutzung ihrer Bahnanlage durch fremde Bahnbetreiber zulassen. Dies geschieht durch die Veröffentlichung von Infrastruktur-Nutzungsbedingungen.
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== Aufbau der TRFP und des internen Regelwerks einer Feld- oder Parkbahn ==
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=== Aufbau der TRFP ===
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==== TRFP ====
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Die TRFP enthält Regeln für die Betriebssicherheit, der Einheitlichkeit [E] und der Konformität mit Eisenbahnen [B].
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==== Erläuterungen zur TRFP ====
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Erläuterungen zur TRFP sind im laufenden Text der TRFP enthalten. Sie sind umrahmt, und kursiv gedruckt.
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Beispiel für eine Erläuterung
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==== Anhänge zur TRFP ====
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Die Anhänge enthalten Formblätter, Arbeitsanweisungen, Betriebsanleitungen oder weitere Fachinformationen zur TRFP.
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==== Leitlinien und Musterlösungen ====
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Bei den Leitlinien handelt es sich Stellungnahmen des Fachausschusses TRFP zu eingesandten Fragen, zu aktuellen Entwicklungen und Ereignissen und zu Unfällen.
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Musterlösungen enhalten Beispiele zur Umsetzung der TRFP. Musterlösungen beschreiben technische oder betriebliche Standards im Sinne einer Norm, oder geben Gestaltungsempfehlungen. In den Musterlösungen sind Beispiele für Infrastruktur- Betriebs- und Fahrzeugbeschreibungen und Betriebsordnungen enthalten.
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=== Internes Regelwerk ===
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==== Infrastrukturbeschreibung ====
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Die Infrastrukturbeschreibung wird vom Infrastrukturbetreiber erstellt. Die Angaben, die in der Infrastrukturbeschreibung enthalten sein müssen, sind im Anhang "Angaben zur Infrastrukturbeschreibung" enthalten. Die Infrastrukturbeschreibung richtet sich an die Bahnbetreiber und die Fahrzeughalter und Personen, die mit Genehmigungen, Abnahmen und Prüfungen betraut sind.
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==== Fahrzeugbeschreibung ====
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Die Fahrzeugbeschreibung wird vom Betreiber erstellt. Die Angaben, die in der Fahrzeugbeschreibung enthalten sein müssen, sind im Anhang "Angaben zur Fahrzeugbeschreibung" enthalten. Die Fahrzeugbeschreibung richtet sich an die Infrastrukturbetreiber, die Bahnbetreiber, die Mitarbeiter im Bahnbetrieb und an Personen, die mit Genehmigungen, Abnahmen und Prüfungen betraut sind.
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==== Betriebsbeschreibung ====
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Die Betriebsbeschreibung wird vom Bahnbetreiber erstellt. Die Angaben, die in der Betriebsbeschreibung enthalten sein müssen, sind im Anhang "Angaben zur Betriebsbeschreibung" enthalten. Die Betriebsbeschreibung richtet sich an die Mitarbeiter im Bahnbetrieb und an Personen, die mit Genehmigungen, Abnahmen und Prüfungen betraut sind. Die Betriebsbeschreibung soll auch die Organisationsstruktur des Unternehmens erläutern.
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==== Betriebsordnung (BOP: Dienstordnung) ====
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Eine Betriebsordnung ist eine von jeder Feld- oder Parkbahn zu erstellende Anweisung. Diese wird vom Betreiber der Feld- oder Parkbahn auf Grundlage der TRFP für seine Bahn erstellt. Die Betriebsordnung richtet sich an die Mitarbeiter im Bahnbetrieb und an Personen, die mit Genehmigungen, Abnahmen und Prüfungen betraut sind.
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=== Verhältnis BOP TRFP ===
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Die TRFP orientiert sich in ihrem Aufbau im Teil 2 am Aufbau der BOP (Bau- und Betriebsordnung für Pionierbahnen, letzte Fassung vom 15.02.1979). Durch die Anwendung der TRFP werden die sicherheitsrelevanten Regeln der BOP erfüllt. Unterschiede zwischen einzelnen Regeln der BOP und TRFP sind im Anhang zur TRFP aufgezählt.
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=== mitgeltendes Regelwerk ===
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* TRBS
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* #####
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= TEIL 2: Schutzziele und Gefährdungen =
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== Schutzziele ==
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####
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Die Anwendung der TRFP soll Leben und Gesundheit folgender Personengruppen schützen:
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* Mitarbeiter
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* jugendliche Mitarbeiter
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* Fahrgäste / Kunden
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* Bewohner in der Nachbarschaft
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* unbeteiligte Dritte
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Die Anwendung der TRFP soll die Umwelt vor negativen Einflüssen durch den Betrieb von Feld- oder Parkbahnen schützen.
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Luft
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Boden
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Gewässer
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Lärm
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weitere Ziele: Einheitlichkeit [E]
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Die TRFP soll helfen, einheitliche Lösungen für die technische Gestaltung von Anlagen und Fahrzeugen sowie die Regeln für das Durchführung von Fahrzeugbewegungen und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten zu schaffen. Eine möglichst weitgehende Einheitlichkeit unter den verschiedenen Feld- und Parkbahnen erleichtet den Austausch von Mitarbeitern und Fahrzeugen. TRFP-Regeln, die nur der Einheitlichkeit dienen, sind mit [E] gekennzeichnet.
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weitere Ziele: Konformität mit Eisenbahnen [B]
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Feld- und Parkbahnen, die über die Aufgabe als Beförderungsmittel hinaus auch als Einrichtung der Berufsvorbereitung und Berufsbildung tätig sind, sollen die für öffentliche Eisenbahnen geltenden Gesetze, Verordnungen und Regeln auch für den Betrieb der Feld- oder Parkbahn anwenden. Die AKFP steht nicht im Widerspruch zu diesen Regeln. TRFP-Regeln, die nur der Einheitlichkeit dienen, sind mit [B] gekennzeichnet.
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Liste der Gefährdungen im Feld- und Parkbahnbetrieb
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• Zusammenstoß von F-Fahrzeugen (frontal)
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• Zusammenstoß von F-Fahrzeugen (auffahren)
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• Zusammenstoß von F-Fahrzeugen (Flankenfahrt) (Zug-Zug/Zug-Rf/Rf-Rf)
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• Auffahren von F-Fahrzeugen auf feste Hindernisse (Gleisende)
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• Aufprall von F-Fahrzeugen auf bewegliche Hindernisse (Pkw im Gleis)
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• Abrollen abgestellter Fahrzeuge
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• Zusammenprall von F-Fahrzeugen mit Straßenfahrzeugen am Bahnübergang (Bü)
+
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• Entgleisen von F-Fahrzeugen aufgrund von Gleismängeln
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• Entgleisen von F-Fahrzeugen aufgrund von Fahrzeugmängeln
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• Entgleisen von F-Fahrzeugen wegen hoher Geschwindigkeit
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• Überfahren von Personen beim Rangieren
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• Überfahren von Personen in Arbeitsstätten oder -stellen
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• Überfahren von Personen bei Fahrt auf der Strecke
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• Einquetschen von Personen zwischen F-Fahrzeugen und festen Gegenständen
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• Einquetschen von Personen zwischen F-Fahrzeugen, Handverletzungen beim Kuppeln / Einquetschen von Personen beim Kuppeln (Oberkörper, Kopf)
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• Zugtrennung bei Fahrt auf der Strecke
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• Überschreiten der Grenzgeschwindigkeit in Gefällstrecken
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• lokale Gefahren für die Umwelt (Wasser, Boden, Luft, Lärm, Wald, Natur,
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• externer Brand mit Gefährdung des F-Bahnbetrieb
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• Gefährdung durch Wind
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• Gefährdung durch Erdbeben
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• Gefährdung durch unbefugten Eingriff (Sabotage)
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• Gefährdung durch Folgen unzureichender Hilfeleistung bei Unfällen
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TEIL 3:   Anforderungen an Infrastruktur / Bahnanlagen
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Bau von Anlagen
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Bau im Bereich von Anlagen
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Kreuzungen mit Straßen, Wege und Versorgungsleitungen
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Näherungen von Straßen und Wegen
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Kreuzungen mit anderen Bahnen
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Abnahme der Anlagen
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Betriebsaufnahme
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Prüfung der Anlagen
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Instandhaltung der Anlagen
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Unterbau
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Randwege, Rangiererwege
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Oberbau
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Spurweite
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Spurführung
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Querneigung
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Längsneigung
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Neigungswechsel
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Gleisbögen
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Überhöhung
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Gleisenden
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Lichtraum
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Gleisabstände
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Grenzzeichen
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Brücken
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Streckenkilometrierung
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Neigungszeiger
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Einfriedungen
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Bahnsteige
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Arbeitsgruben
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Signale
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Sicherungsanlagen
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Fernmeldeanlagen
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Maschinentechnische Anlagen
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Elektrotechnische Anlagen
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Werkstätten
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Läger
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Unterlagen
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TEIL 4:  Anforderungen an Fahrzeuge
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Beschaffenheit der Fahrzeuge
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Einteilung der Fahrzeuge
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Bau von Fahrzeugen
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Abnahme der Fahrzeuge
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Prüfung der Fahrzeuge
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Instandhaltung der Fahrzeuge
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seitliche und obere Begrenzung der Fahrzeuge
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Begrenzung der Fahrzeuge an den Stirnseiten
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Radsatzlast
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Metergewicht
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Radsatzstand
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Bogenlauf
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Radsätze
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Verteilung der Radlasten
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Entgleisungssicherheit
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Federung
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Zug- und Stoßeinrichtung
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Notkupplung
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Bremsen
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Notbremse, Notmelder
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Druckbehälter, Dampfkessel
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Anschriften
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Ausrüstung der Fahrzeuge
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Ausrüstung der Triebfahrzeuge
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Ausrüstung der Personenwagen
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Unterlagen
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TEIL 5:  Fahrzeugbewegungen durchführen / Bahnbetrieb
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Gültigkeit für Regeln der DB-AG und des VDV für Bahnen, die auch in der Berufsvorbereitung und Berufsbildung tätig sind.
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Einführung von Betriebsregeln
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Leitung, Organisation, Durchführung und Überwachung des Bahnbetriebs
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Fahreinheiten bilden
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Fahrzeugbewegungen durchführen
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Fahrzeugbewegungen zulassen
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Bremsen
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Geschwindigkeit
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TEIL 5:  Mitarbeiter
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Mitarbeiter mit Leitungs- und Organisationsaufgaben
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Prüfer
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Mitarbeiter im Bereich Bau- und Unterhaltung der Bahnanlagen
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Mitarbeiter im Bereich Unterhaltung der Fahrzeuge
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Mitarbeiter im Bahnbetrieb
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Mitarbeiter, die nicht mit bahntechnischen oder -betrieblichen Aufgaben betraut sind
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Mindestalter
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Persönliche Eignung
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Fachliche Eignung
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Prüfungen
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Befähigungsnachweise
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Beauftragung
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Regelmäßige Fortbildung
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TEIL 6:  Notfallmanagement
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Unfallhilfe vorbereiten
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Unfallhilfe leisten
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Unfälle und gefährliche Ereignisse untersuchen
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Infrastruktur und Fahrzeuge nach Unfällen prüfen
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ANHANG 1:  Definitionen
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Modalverben
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modale Hilfsverben Umschreibungen Verbindlichkeitsgrad
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muss,
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müssen ist (sind) zu… Gebot
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hat (haben) zu …
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darf (dürfen) nur ...
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darf nicht,
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dürfen nicht ist (sind)… nicht zugelassen Verbot
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ist (sind) … nicht zulässig
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ist (sind) ... verboten
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ist (sind) ... nicht erlaubt
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soll,
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sollen ist (sind) grundsätzlich zu … Regel
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(Grundsatz)
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ist (sind) in der Regel (i.d.R.) zu
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soll nicht,
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sollen nicht ist (sind) grundsätzlich nicht zu …
+
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ist (sind) in der Regel (i.d.R.) nicht zu …
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darf,
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dürfen ist (sind) … zugelassen / erlaubt Erlaubnis
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ist (sind) … zulässig
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muss nicht,
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müssen nicht braucht nicht … zu …
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sollte,
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sollten ist (sind) … nach Möglichkeit zu … Empfehlung
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ist (sind) im allgemeinen (i.allg.) zu …
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sollte nicht,
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sollten nicht ist (sind) … nach Möglichkeit nicht zu …
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ist (sind) i. allg. nicht zu …
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kann,
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können es ist möglich, dass … unverbindliche Festlegung
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lässt (lassen) sich …
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kann nicht,
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können nicht es ist noch möglich, dass …
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lässt (lassen) sich nicht ..
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Fahrzeugbewegungen
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Definitionen
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Feldbahn
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Parkbahn
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Betreiber
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Betriebe
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Infrastruktur Betrieb
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Infrastruktur Verkehr
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Fahrzeuge
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Mitarbeiter
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jugendlicher Mitarbeiter
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anerkannte Regeln der Technik
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Stand der Technik
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ANHANG 2:  Gefährdungsanalyse
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ANHANG 3:  irgendwas
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ANHANG 4:  Revisionsstand, Herausgeber, Autoren
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Die TRFP wird vom Ausschuss für Sicherheit im Bahnbau- und Betrieb des Arbeitskreises Feldbahn Parkbahn erarbeitet.
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Fachautor ist Marcus Mandelartz
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Der Ausschuss setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
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...
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...
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-
...
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...
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Aktuelle Version vom 07:51, 26. Okt. 2022

Revisionsstand

Dies ist keine endgültige Fassung der TRFP!
Diese Seiten dient der laufenden Bearbeitung und Diskussion.
Die jeweilige Version entspricht der Versionshistorie dieses Wiki-Systems, welches man über den Reiter "versionen/autoren" oben auf jeder Seite aufrufen kann.

Die aktuelle Version findet man hier: http://www.ak-feldbahn.de/INFO/AKFP_TRFP_V4_2022-08-20.pdf

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