TRFP TEIL 2: Schutzziele und Gefährdungen

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TEIL 2: Schutzziele und Gefährdungen

Schutzziele

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Die Anwendung der TRFP soll Leben und Gesundheit folgender Personengruppen schützen:

  • Mitarbeiter
  • jugendliche Mitarbeiter
  • Fahrgäste / Kunden
  • Bewohner in der Nachbarschaft
  • unbeteiligte Dritte

Die Anwendung der TRFP soll die Umwelt vor negativen Einflüssen durch den Betrieb von Feld- oder Parkbahnen schützen.

  • Luft
  • Boden
  • Gewässer
  • Lärm

weitere Ziele

Einheitlichkeit [E]

Die TRFP soll helfen, einheitliche Lösungen für die technische Gestaltung von Anlagen und Fahrzeugen sowie die Regeln für das Durchführung von Fahrzeugbewegungen und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten zu schaffen. Eine möglichst weitgehende Einheitlichkeit unter den verschiedenen Feld- und Parkbahnen erleichtet den Austausch von Mitarbeitern und Fahrzeugen. TRFP-Regeln, die nur der Einheitlichkeit dienen, sind mit [E] gekennzeichnet.

Konformität mit Eisenbahnen [B]

Feld- und Parkbahnen, die über die Aufgabe als Beförderungsmittel hinaus auch als Einrichtung der Berufsvorbereitung und Berufsbildung tätig sind, sollen die für öffentliche Eisenbahnen geltenden Gesetze, Verordnungen und Regeln auch für den Betrieb der Feld- oder Parkbahn anwenden. Die AKFP steht nicht im Widerspruch zu diesen Regeln. TRFP-Regeln, die nur der Einheitlichkeit dienen, sind mit [B] gekennzeichnet.

Liste der Gefährdungen im Feld- und Parkbahnbetrieb

sollte ggf. in einen Anhang verschoben werden
  • Zusammenstoß von F-Fahrzeugen (frontal)
  • Zusammenstoß von F-Fahrzeugen (auffahren)
  • Zusammenstoß von F-Fahrzeugen (Flankenfahrt) (Zug-Zug/Zug-Rf/Rf-Rf)
  • Auffahren von F-Fahrzeugen auf feste Hindernisse (Gleisende)
  • Aufprall von F-Fahrzeugen auf bewegliche Hindernisse (Pkw im Gleis)
  • Abrollen abgestellter Fahrzeuge
  • Zusammenprall von F-Fahrzeugen mit Straßenfahrzeugen am Bahnübergang (Bü)
  • Entgleisen von F-Fahrzeugen aufgrund von Gleismängeln
  • Entgleisung von F-Fahrzeugen beim spitzen Befahren von Weichen im Bereich der Zungen
  • Entgleisung von F-Fahrzeugen beim spitzen Befahren von Weichen im Bereich des Herzstücks
  • Entgleisung von F-Fahrzeugen beim spitzen Befahren von Weichen aufgrund unrichtiger Weichenlage
  • Entgleisung von F-Fahrzeugen beim spitzen Befahren von Weichen aufgrund Umstellens der Weiche unter dem Fahrzeug
  • Entgleisen von F-Fahrzeugen wegen Problemen im Bereich der Kupplung
  • Entgleisen von F-Fahrzeugen wegen "verspannten" Laufs des Fahrzeugs im Gleis
  • Gefährdungen aufgrund stumpfen Befahrens von Weichen in unrichtiger Weichenlage
  • Gefährdungen aufgrund des spitzen Befahrens von Weichen in unrichtiger Endlage
  • Entgleisen von F-Fahrzeugen aufgrund von Fahrzeugmängeln
  • Entgleisen von F-Fahrzeugen wegen hoher Geschwindigkeit
  • Überfahren von Personen beim Rangieren
  • Überfahren von Personen in Arbeitsstätten oder -stellen
  • Überfahren von Personen bei Fahrt auf der Strecke
  • Einquetschen von Personen zwischen F-Fahrzeugen und festen Gegenständen
  • Einquetschen von Personen zwischen F-Fahrzeugen, Handverletzungen beim Kuppeln / Einquetschen von Personen beim Kuppeln (Oberkörper, Kopf)
  • Zugtrennung bei Fahrt auf der Strecke
  • Überschreiten der Grenzgeschwindigkeit in Gefällstrecken
  • lokale Gefahren für die Umwelt (Wasser, Boden, Luft, Lärm, Wald, Natur,
  • externer Brand mit Gefährdung des F-Bahnbetrieb
  • Gefährdung durch Wind
  • Gefährdung durch Erdbeben
  • Gefährdung durch unbefugten Eingriff (Sabotage)
  • Gefährdung durch Folgen unzureichender Hilfeleistung bei Unfällen

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